Im Naturschutzgebiet: Das Sammeln essbarer Pilzarten ist in Naturschutzgebieten verboten. Denn das übermäßige entfernen von Pilzen reduziert das Nahrungsangebot vieler Tier- und Insektenarten, der Pilzbestand kann zurück gehen und das Betreten der Flächen außerhalb der Wege kann andere Pflanzen zerstören und Tiere beunruhigen oder sogar töten.
Außerhalb der Naturschutzgebiete ist das Sammeln in geringer Menge für den eigenen Gebrauch gestattet.
Aber auch dabei ist zu beachten, dass einige Pilzarten zum Schutz generell nicht gesammelt werden dürfen.
ℹ Mehr Informationen zum richtigen Sammeln, grundsätzlich geschützte Pilzarten und mehr gibt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie auf ihrer Webseite heraus: >www.dgfm-ev.de
Auch der Kreis Viersen informiert in der Broschüre "Informationen zu Pilzen" über Verbote, was gestattet ist und welche Pilzarten generell geschützt sind: >Hier öffnen